Für Existenzgründung- und festigung
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Wer wird gefördert?
Existenzgründer*innen sowie junge Unternehmen, die in Baden-Württemberg investieren.
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Was wird gefördert?
Mitfinanzierung der im Rahmen einer Existenzgründung bzw. Existenzfestigung (bis 3 Jahre nach Gründung) entstehenden Kosten, Investitionen und Betriebsmittel
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Wie wird gefördert?
- Stille Beteiligungen bis 250.000 Euro (im Einzelfall höhere Beträge möglich)
- Bearbeitungsgebühr: 1,0 % des Beteiligungsbetrags
- Kombination aus fester Vergütung und erfolgsabhängigen Komponenten, wird individuell vereinbart