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Die MBG investiert Mittel aus eigener Bilanz und aus Beteiligungsfonds. Damit setzen auch Investoren auf die langjährige Erfahrung und das Know-how der MBG. Neben Venture Capital stellen wir Portfoliounternehmen unsere in über 50 Jahren gewachsenen Branchenkontakte zur Verfügung. Unser Netzwerk bietet Möglichkeiten der Verknüpfung in den etablierten Mittelstand.
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Die Start-up BW Seed Fonds GmbH & Co. KG wurde am 05.12.2022 gegründet. Die Zielgruppe des Fonds sind Technologie-Start-ups in frühen Unternehmensphasen (Seed Phase), die bislang nur einen eingeschränkten Zugang zu Venture Capital haben. Mit dem Fonds soll eine Lücke im Rahmen der Finanzierung von frühphasigen Start-ups geschlossen werden. Denn für aussichtsreiche Unternehmen in der Seed-Phase sind die klassischen Venture Capital Fonds, die meist erst im Rahmen von Serie A- oder bei Wachstumsfinanzierungen einsteigen, in der Regel noch nicht als Finanzierungsgeber erreichbar.
Der Fonds hat folgende Investmentkriterien:
Das Fondsvolumen liegt bei 12,5 Mio. Euro, einziger Investor ist das Land Baden- Württemberg.
Der Start-up BW Innovation Fonds stellt seit 2021 Venture Capital für junge, innovative, technologieorientierte Start-ups mit disruptivem Ansatz und hohen Wachstumsambitionen zur Verfügung. Die Investoren des Fonds setzen sich aus renommierten Unternehmen wie Versicherungen, Banken und dem Land Baden-Württemberg zusammen.
Interessierte Unternehmen / Start-ups werden auf die folgenden Investmentkriterien geprüft:
Der Start-up BW Innovation Fonds richtet sich priorisiert an Start-up-Unternehmen, die einen Proof of Concept erbringen können und bereits eine erste Finanzierung durch einen oder mehrere externe Investoren erhalten haben. Der Start-up BW Innovation Fonds kooperiert dabei mit allen Investoren, unabhängig ob Family Office, Business Angel, privater Investor oder öffentlicher Geldgeber.
Der Start-up BW Innovation Fonds II befindet sich aktuell in Vorbereitung und wird sich an junge, innovative, technologieorientierte Start-ups mit disruptivem Ansatz und hohem Wachstumspotenzial richten.
Die
(gemeinsam die „Beteiligungsfonds“) sind intern verwaltete AIF im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und veröffentlichen als solche die folgenden Informationen im Hinblick auf die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten gemäß der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über die Offenlegungspflichten zur Nachhaltigkeit im Finanzdienstleistungssektor ("SFDR"). Die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH („MBG") handelt als geschäftsführende Kommanditistin für die Beteiligungsfonds.
Artikel 3 SFDR – Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken
Die MBG berücksichtigt Nachhaltigkeitsrisiken innerhalb des Anlageentscheidungsprozesses, soweit diese relevant sind. Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne der SFDR sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition des Beteiligungsfonds haben können. Diese Effekte können sich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation auswirken. Wenn bei der Due-Diligence-Prüfung potenzieller Anlagen ein Nachhaltigkeitsrisiko identifiziert wird, entscheidet die MBG in Anbetracht der spezifischen Situation und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, ob sie auf die Investition verzichtet oder die Investition zusammen mit geeigneten Maßnahmen zur Minderung des jeweiligen Nachhaltigkeitsrisikos tätigt. Die MBG überprüft ihre Richtlinien in Bezug auf den Beteiligungsfonds regelmäßig, um sicherzustellen, dass neue und aufkommende Risiken sowie die Bedenken der Anleger berücksichtigt werden. Derzeit rechnet die MBG nicht mit einem negativen Einfluss von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite des Beteiligungsfonds.
Artikel 4 SFDR – Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Die Beteiligungsfonds berücksichtigen bei ihren Anlageentscheidungen keine wesentlichen nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Unter "Nachhaltigkeitsfaktoren" sind Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange sowie die Achtung der Menschenrechte, Korruptionsbekämpfung und Bestechungsbekämpfung zu verstehen. Die in Anhang I der gemäß der SFDR erlassenen technischen Regulierungsstandards bereitgestellten standardisierten Indikatoren zu wesentlichen nachteiligen Auswirkungen („PAII“) sind nicht auf die spezifischen Anforderungen der von MBG verfolgten Investmentstrategie zugeschnitten.
In vielen Fällen werden die verfügbaren Daten für eine Analyse der wesentlichen nachteiligen Auswirkungen unzureichend sein, und in den Fällen, in denen Daten erhältlich sind, bieten diese oftmals nur geringe Vergleichbarkeit und liefern keinen zusätzlichen Erkenntnisgewinn für MBG. Die Erhebung von Daten zu PAII würde daher nicht nur den administrativen Aufwand und die Kosten erhöhen, sondern auch keine neuen Perspektiven für MBG eröffnen.
Artikel 5 SFDR – Vergütungspolitik
Als registrierte (intern verwaltete) alternative Investmentfonds im Sinne des KAGB haben die Beteiligungsfonds keine Vergütungsrichtlinien oder -politik und müssen diese nach dem KAGB auch nicht haben. Nachhaltigkeitsrisiken werden bei der Festlegung der Vergütung nicht berücksichtigt.
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen
Artikel 10 SFDR – Nachhaltigkeitsbezogene Informationen über Finanzprodukte, die ökologische oder soziale Merkmale bewerben
Jahresberichte
Mezzaninfinanzierung (stille Beteiligung) für Existenzgründungen und kleine Unternehmen mit bis zu 150.000 Euro Beteiligungskapital für Investitionen und Betriebsmittel, kombinierbar mit anderen Fördermitteln.
Eigenkapital ist zur Finanzierung von Innovationen für viele junge Unternehmen die Basis, um Geschäftsmodelle erfolgreich zu entwickeln. Zu geringes Eigenkapital ist allerdings oft ein Hindernis beim Zugang zu den nötigen Kreditfinanzierungen. Um bessere Finanzierungschancen und eine höhere Risikotragfähigkeit zu ermöglichen, wurde der Mikromezzaninfonds vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und vom Europäischen Sozialfonds (ESF) aufgelegt.

Hier gehts zur Landingpage: https://mikromezzanine.ermoeglicher.de/de/
Kontaktieren Sie mich gerne.
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