Unternehmen müssen in einem dynamischen Umfeld und bei sich schnell verändernden Rahmenbedingungen handlungsfähig bleiben. Da ist eine Finanzierungsstruktur gefragt, die eine solide Basis für unternehme- rische Handlungsspielräume bietet. Die typisch stillen Beteiligungen der MBG eignen sich für nahezu alle unternehmerischen Herausforderungen, beispielsweise, um Wachstumsprojekte und Sprunginvestitionen zu realisieren oder neue Märkte zu erschließen.
Zielgruppe:
Etablierte Unternehmen, die in Baden-Württemberg investieren
Beteiligung/Konditionen:
- Stille Beteiligungen bis 1,5 Mio. Euro
- Bearbeitungsgebühr bei Genehmigung: 1,5 % des Beteiligungsbetrags
- Kombination aus fester Vergütung und erfolgsabhängigen Komponenten, wird individuell vereinbart
Verwendungszweck:
(Teil-)Finanzierung eines Vorhabens, beispielsweise bei
- Betriebs-/Kapazitätserweiterungen
- Modernisierungs-, Rationalisierungs- und Umstellungsmaßnahmen
- Kooperationen
- Produkt-/Sortimentserweiterungen und Markterschließung
- Umstellungen bei Strukturwandel
- Veränderungen im Gesellschafterkreis sowie im Rahmen von Erbauseinandersetzungen
Umschuldungen, Nachfinanzierungen und Sanierungen sind ausgeschlossen.
Voraussetzungen:
- Erfolgversprechendes Unternehmenskonzept
- Persönliche (Teil-)Garantie der Gesellschafter
Laufzeit:
7 Jahre/10 Jahre
Ergänzende Informationen:
Die Höhe der Beteiligung orientiert sich am wirtschaftlichen Eigenkapital des Unter-nehmens. Die Verbürgung einer Komplementärfinanzierung durch die Bürgschafts-bank ist im Rahmen des Kombi-Programms möglich.
Bei den typisch stillen Beteiligungen der MBG handelt es sich um langfristige Mittel, die ohne Sachsicherheiten ausgereicht werden. Aufgrund der Nachrangigkeit im Insolvenzfall werden sie von Banken üblicherweise zum wirtschaftlichen Eigenkapital gezählt. Hierdurch kann das Rating Ihres Unternehmens positiv beeinflusst werden.