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Stille Beteiligungen

Für Nachfolgen

  • Wer wird gefördert?

    Betriebsübernehmer*innen sowie tätige Beteiligungen im Rahmen von Management-Buy-Ins bzw. Buy-Outs in Baden-Württemberg

  • Was wird gefördert?

    Mitfinanzierung des im Rahmen einer Betriebsübernahme bzw. einer tätigen Beteiligung entstehenden Kapitalbedarfs (u.a. Kaufpreis, Investitionen) in Verbindung mit einer Existenzgründung

  • Wie wird gefördert?

    Stille Beteiligungen in der Regel bis max. 1,5 Mio. EUR, davon max. 750 TEUR mit besonders geförderten Konditionen.

    - Bearbeitungsgebühr bei Genehmigung: 1,0 % des Beteiligungsbetrags

    - Kombination aus fester Vergütung und erfolgsabhängigen Komponenten, wird individuell vereinbart.

Unternehmensübernahmen sind komplexe Projekte mit vielen, oft nicht vorhersehbaren Herausforderungen. Die Finanzierung wird dabei – bei häufig begrenztem Eigenkapital der Übernehmenden – zu einer Herausfor-derung. Die typisch stillen Beteiligungen der MBG können hier einen signifikanten Beitrag für ein solides wirtschaftliches Eigenkapital leisten.

Zielgruppe:

Betriebsübernehmer*innen sowie tätige Beteiligungen im Rahmen von Management-Buy-Ins bzw. Buy-Outs in Baden-Württemberg

Beteiligung/:Konditionen:

- Stille Beteiligungen in der Regel bis 750.000 Euro (im Einzelfall höhere Beträge möglich)

- Bearbeitungsgebühr bei Genehmigung: 1,0 % des Beteiligungsbetrags

- Kombination aus fester Vergütung und erfolgsabhängigen Komponenten, wird individuell vereinbart.

Verwendungszweck:

Mitfinanzierung des im Rahmen einer Betriebsübernahme bzw. einer

tätigen Beteiligung entstehenden Kapitalbedarfs (u.a. Kaufpreis,

Investitionen) in Verbindung mit einer Existenzgründung

Voraussetzungen:

- Erfolgversprechendes Gründungs- bzw. Unternehmenskonzept

- Angemessener Kaufpreis

- Persönliche Garantie der Gesellschafter

Laufzeit:

10 Jahre

Ergänzende Informationen:

Die Höhe der Beteiligung orientiert sich unter anderem am vorhandenen Eigenmitteleinsatz, gegebenenfalls ergänzt durch Programme wie KfW-ERP Kapital für Gründer. Die Verbürgung einer Komplementärfinanzierung durch die Bürgschaftsbank ist im Rahmen des Kombi-Programms möglich. Im Programm Unternehmensnachfolge erfolgt im Zeitraum bis maximal ein Jahr nach der Finanzierung ein sogenannter Beratungs-Check-up durch einen Beratungspartner der MBG.

Bei den typisch stillen Beteiligungen der MBG handelt es sich um langfristige Mittel, die ohne Sachsicherheiten ausgereicht werden. Aufgrund der Nachrangigkeit im Insolvenzfall werden sie von Banken üblicherweise zum wirtschaftlichen Eigenkapital gezählt. Hierdurch kann das Rating Ihres Unternehmens positiv beeinflusst werden.

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/ Programme

Die häufigsten Fragen

Was ist eine Bürgschaft?

Die Bürgschaft ist ein Vertrag zwischen dem Gläubiger (hier: Kredit gebende Bank oder Sparkasse) und dem Bürgen, wonach dieser für den Schuldner (hier: Kreditnehmer oder Kredit nehmendes Unternehmen) haftet.

Wie kann man eine Bürgschaft beantragen?

Unternehmen können beliebig oft Bürgschaften beantragen. Es gilt aber, dass der insgesamt für einen Kreditnehmer übernommene Umfang von Bürgschaften € 2,0 Millionen nicht überschreiten darf.

Für Bürgschaften über € 2,0 Millionen ist die L-Bank zuständig.

Kann die Bürgschaftsbank jede Art von Darlehen oder Krediten verbürgen?

Ja, Bürgschaften kommen sowohl für Förderdarlehen (z.B. der KfW-Mittelstandsbank oder der L-Bank) als auch für Hausbankdarlehen in Frage. Die Verbürgung von Kontokorrentkrediten, Leasingfinanzierungen und so genannten Avalkrediten ist ebenfalls möglich.

Was kostet eine Bürgschaft?

Die Bürgschaftsbank arbeitet nicht gewinnorientiert, weshalb nur geringe Gebühren anfallen. Im Falle der Ablehnung eines Bürgschaftsantrags fallen in der Regel keine Kosten an.

Eine Ausfallbürgschaft kostet eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von i.d.R. 1,0 Prozent des genehmigten Bürgschaftsbetrages (mindestens € 200). Für den verbürgten Kreditbetrag wird eine jährliche Bürgschaftsprovision von i.d.R. 1,0 Prozent des valutierenden Kreditbetrages erhoben, die zum 01. Januar eines jeden Jahres fällig wird.

Im Rahmen der L-Bank-Kombi-Bürgschaft50 wird die Bürgschaftsprovision durch die Einstufung im Risikogerechten Zinssystem (RGZS) festgelegt.

Übernimmt die Bürgschaftsbank das gesamte Kreditrisiko?

Die Bürgschaftsbank trägt das Ausfallrisiko der Rückzahlung eines Kredites für das Kreditinstitut in der Regel von 70 Prozent, bei Existenzgründungsvorhaben sogar bis maximal 80 Prozent der Kreditsumme. Das Kreditinstitut selbst muss also mindestens ein 20-prozentiges Eigenrisiko akzeptieren.

Was geschieht, wenn die Bürgschaftsbank aus Ihrer Bürgschaft in Anspruch genommen worden ist?

In Höhe der Bürgschaftsinanspruchnahme findet ein "Gläubigeraustausch" statt. Anstelle des Kreditinstitutes ist jetzt die Bürgschaftsbank (in Höhe der Risikoanteile der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Baden-Württemberg für diese treuhänderisch) Gläubigerin. Mit ihr wird man über die Hausbank im Rahmen seiner Möglichkeiten Rückzahlungsvereinbarungen zu treffen haben.

Was ist eine stille Beteiligung?

Die stille Beteiligung ist eine Finanzierungsform, bei der Unternehmen die Kapitalgeber für ihr eingebrachtes Kapital am Gewinn beteiligen. Sie treten nach außen hin nicht in Erscheinung und haben keinen Einfluss auf die Unternehmensführung. Die Rahmenbedingungen einer stillen Beteiligung regelt das Handelsgesetzbuch in den §§ 230 ff.

Wer kann eine stille Beteiligung beantragen?

Eine stille Beteiligung der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg kann von allen Unternehmen, die die KMU-Kriterien der EU erfüllen und ihren Unternehmenssitz im Bundesland Bremen haben beantragt werden.

(KMU = Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen. Alle Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro.)

Was kostet eine stille Beteiligung?

Die Vergütung setzt sich aus einem fixen (= gewinnunabhängigen) und einem gewinnabhängigen Teil zusammen. Die Höhe richtet sich nach dem allgemeinen Zinsniveau, der Laufzeit und der Bonität des Beteiligungsnehmers.

Darüber hinaus fällt eine jährliche Garantieprovision und ein einmaliges Antragsentgelt für die zur Sicherstellung notwendige Garantie der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg an.