Unternehmensübernahmen sind komplexe Projekte mit vielen, oft nicht vorhersehbaren Herausforderungen. Die Finanzierung wird dabei – bei häufig begrenztem Eigenkapital der Übernehmenden – zu einer Herausfor-derung. Die typisch stillen Beteiligungen der MBG können hier einen signifikanten Beitrag für ein solides wirtschaftliches Eigenkapital leisten.
Zielgruppe:
Betriebsübernehmer*innen sowie tätige Beteiligungen im Rahmen von Management-Buy-Ins bzw. Buy-Outs in Baden-Württemberg
Beteiligung/:Konditionen:
- Stille Beteiligungen in der Regel bis 750.000 Euro (im Einzelfall höhere Beträge möglich)
- Bearbeitungsgebühr bei Genehmigung: 1,0 % des Beteiligungsbetrags
- Kombination aus fester Vergütung und erfolgsabhängigen Komponenten, wird individuell vereinbart.
Verwendungszweck:
Mitfinanzierung des im Rahmen einer Betriebsübernahme bzw. einer
tätigen Beteiligung entstehenden Kapitalbedarfs (u.a. Kaufpreis,
Investitionen) in Verbindung mit einer Existenzgründung
Voraussetzungen:
- Erfolgversprechendes Gründungs- bzw. Unternehmenskonzept
- Angemessener Kaufpreis
- Persönliche Garantie der Gesellschafter
Laufzeit:
10 Jahre
Ergänzende Informationen:
Die Höhe der Beteiligung orientiert sich unter anderem am vorhandenen Eigenmitteleinsatz, gegebenenfalls ergänzt durch Programme wie KfW-ERP Kapital für Gründer. Die Verbürgung einer Komplementärfinanzierung durch die Bürgschaftsbank ist im Rahmen des Kombi-Programms möglich. Im Programm Unternehmensnachfolge erfolgt im Zeitraum bis maximal ein Jahr nach der Finanzierung ein sogenannter Beratungs-Check-up durch einen Beratungspartner der MBG.
Bei den typisch stillen Beteiligungen der MBG handelt es sich um langfristige Mittel, die ohne Sachsicherheiten ausgereicht werden. Aufgrund der Nachrangigkeit im Insolvenzfall werden sie von Banken üblicherweise zum wirtschaftlichen Eigenkapital gezählt. Hierdurch kann das Rating Ihres Unternehmens positiv beeinflusst werden.