Unternehmen müssen in einem dynamischen Umfeld und bei sich schnell verändernden Rahmenbedingungen handlungsfähig bleiben. Da ist eine Finanzierungsstruktur gefragt, die eine solide Basis für unternehmerische Handlungsspielräume bietet. Die typisch stillen Beteiligungen der MBG eignen sich für nahezu alle unternehmerischen Herausforderungen ̶ beispielsweise, um innovative Produkte zu entwickeln oder Digi-talisierungsstrategien umzusetzen.
Zielgruppe:
Etablierte Unternehmen, die in Baden-Württemberg investieren
Beteiligung/Konditionen:
- Stille Beteiligungen bis 1,5 Mio. Euro
- Bearbeitungsgebühr bei Genehmigung: 1,5 % des Beteiligungsbetrags
- Kombination aus fester Vergütung und erfolgsabhängigen Komponenten, wird individuell vereinbart
Verwendungszweck:
Innovations- und Technologieprojekte zur Entwicklung und Verbesserung neuer Produkte und Verfahren/Dienstleistungen sowie Wachstumsvorhaben. Finanzierbar sind dem Vorhaben zurechenbare Kosten, zum Beispiel:
- -Personal-, Material-, Beratungs- und externe FuE-Kosten
- -Investitionen für Prototypen
- -Kosten für Markteinführung (Marktforschung, Investitionen)
Umschuldungen, Nachfinanzierungen und Sanierungen sind ausgeschlossen.
Voraussetzungen
- -Erfolgversprechendes Unternehmenskonzept
- Persönliche (Teil-)Garantie der Gesellschafter
Laufzeit:
7 Jahre/10 Jahre
Ergänzende Informationen:
Die Höhe der Beteiligung orientiert sich am wirtschaftlichen Eigenkapital des Unternehmens. Die Verbürgung einer Komplementärfinanzierung durch die Bürgschaftsbank ist im Rahmen des Kombi-Programms möglich. Zum finanzierten Projekt lässt sich im Programm MBG Innovation ein kostenloses Gutachten der Steinbeis-Stiftung einholen.
Bei den typisch stillen Beteiligungen der MBG handelt es sich um langfristige Mittel, die ohne Sachsicherheiten ausgereicht werden. Aufgrund der Nachrangigkeit im Insolvenzfall werden sie von Banken üblicherweise zum wirtschaftlichen Eigenkapital gezählt. Hierdurch kann das Rating Ihres Unternehmens positiv beeinflusst werden.