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Sie möchten mehr über unser Beteiligungskapital wissen? Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen. Sollten Sie nicht finden was Sie suchen, zögern Sie nicht, uns über das Kontaktformular zu kontaktieren.
Beteiligungen der MBG sind für jedes aussichtsreiche Vorhaben einsetzbar. Dazu gehören Erweiterungs-, Rationalisierungs- und Ersatzinvestitionen ebenso wie die Finanzierung von Existenzgründungen oder Innovationen. Gut nutzen lässt sich eine Beteiligungsfinanzierung auch bei der Finanzierung von Unternehmensnachfolgen, zum Beispiel im Zusammenhang mit Management-Buy-Out beziehungsweise Management-Buy-In. Selbst für die Abfindung von Gesellschaftern, Umstrukturierungsmaßnahmen sowie die Begleitung eines Turn-Around sind MBG-Beteiligungen einsetzbar. Allerdings beteiligt sich die MBG nur dann, wenn die Vorhaben betriebswirtschaftlichen Erfolg versprechen und auch in Krisenzeiten noch tragfähig sind. Weiteres Plus einer MBG-Beteiligung: Die MBG ist nicht auf bestimmte Branchen fokussiert, sondern wendet sich an den breiten Mittelstand.
Beteiligungen werden an wirtschaftlich erfolgversprechende kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft vergeben. Voraussetzungen sind die fachliche und kaufmännische Qualifikation des Unternehmers, ein überzeugendes Unternehmenskonzept sowie geordnete wirtschaftliche Verhältnisse.
Die MBG engagiert sich bereits mit Beteiligungsbeträgen ab 50.000 Euro. Diese Größenordnung macht eine Beteiligung gerade auch für kleine Betriebe aus Handwerk, Einzelhandel, Gastronomie und industrienahen Dienstleistungen interessant. Zusätzlich bietet die MBG ein Sonderprogramm für Tranchen zwischen 10.000 und 50.000 Euro: Mikromezzanin.
Unsere Beteiligungen sind in der Regel typisch stille Beteiligungen. Die Unabhängigkeit bei der Führung Ihres Unternehmens bleibt gewahrt.
Die Laufzeit der Beteiligungen richtet sich grundsätzlich nach dem Bedarf und den Möglichkeiten unserer Kunden und kann bis zu 10 Jahren betragen. Die stillen Beteiligungen werden zum Nominalwert zurückgezahlt, ohne Teilnahme am Zuwachs des Unternehmenswertes. Eine vorzeitige Rückzahlung ist möglich.
Unsere Beteiligungen verlangen keine unternehmensbezogenen Sicherheiten, so dass diese für Fremdkapital/Bankkredite zur Verfügung stehen.
Die MBG vergibt Beteiligungen ab 15 TEUR bis zu 1,5 Mio.Euro In begründeten Einzelfällen können wir sogar bis zu 2,5 Mio. Euro vergeben.
Die Laufzeit beträgt zwischen fünf und zehn Jahren.
Es fallen einmalig eine Bearbeitungsgebühr und ein Haftungsfondsbeitrag von je 1% des Beteiligungsbetrages an. Daneben ist laufend ein festes Beteiligungsentgelt zwischen 9 und 11% p.a. und ein erfolgsabhängiges Entgelt zwischen 2 und 2,5% p.a. zu zahlen.
Ja, es ist für jedes Geschäftsjahr ein erfolgsabhängiges Entgelt zwischen 2 und 2,5% p.a. zu zahlen. Bemessungsgrundlage ist die Höhe der Beteiligung und der jeweilige Jahresüberschuss.
Die MBG-Beteiligung wird beim Rating als wirtschaftliches Eigenkapital gewertet und verbessert damit signifikant das Rating.
Ja. Der Gesellschafter muss eine persönliche Garantie für die stille Beteiligung abgeben. Im Einzelfall kann es sinnvoll sein, diese durch eine Risikolebensversicherung zu unterlegen.
Nein.
Ja. Die Beiligung muss aber in den ersten fünf Jahren tilgungsfrei sein.
Ja. Die Beiligung ist vom Unternehmen mit einer Frist von 12 Monaten kündbar. In diesem Fall ist eine Entschädigung in Höhe von 4,5% pro nicht eingehaltenem Laufzeitjahr zu zahlen.
Nein.
Die stille Beteiligung ist anders als ein Kredit für den Insolvenzfall mit einem Rangrücktritt hinter alle gewöhnlichen Forderungen versehen. Sie ist wirtschaftliches Eigenkapital und trägt damit ein deutlich höheres Risiko als ein Kredit, was ein gegenüber dem Kreditzins spürbar höheres Beteiligungsentgelt rechtfertigt.
Mezzanines Kapital ist Beteiligungskapital, das nicht in der Form von Unternehmensanteilen vergeben wurde. Es ist unter anderem aufgrund seiner Haftung im Insolvenzfall wirtschaftliches Eigenkapital, muss aber langfristig wieder zurückgezahlt werden.